

Platin & Steuer – MwSt 19%
Platin und Mehrwertsteuer – Was Anleger wissen müssen
Platin ist ein faszinierendes Edelmetall: seltener als Gold, mit einzigartigen industriellen Eigenschaften und einer langen Geschichte als Wertanlage. Wer jedoch Platin als Investment kaufen möchte, stößt schnell auf eine wesentliche steuerliche Besonderheit gegenüber Gold: Platin unterliegt in Deutschland der vollen Mehrwertsteuer von 19 Prozent.
Diese Seite erklärt Ihnen, warum das so ist, was das konkret für Ihre Anlageentscheidung bedeutet, und wann Platin trotz Mehrwertsteuer sinnvoll sein kann. Außerdem beleuchten wir die Regelungen beim Wiederverkauf.
Wichtiger Hinweis: Diese Seite enthält allgemeine steuerliche Informationen. Für Ihre individuelle steuerliche Situation empfehlen wir, einen Steuerberater zu konsultieren.
Warum ist Platin nicht MwSt-befreit wie Gold?
Anlagegold ist in Deutschland und der gesamten EU per Gesetz von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Regelung gilt seit 2000 auf Basis der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie (Artikel 344 ff. MwStSystRL). Sie soll physisches Gold als Anlageform fördern und mit anderen Anlageformen (Aktien, Anleihen) steuerlich gleichstellen.
Die Befreiung gilt jedoch ausschließlich für Gold und unter sehr spezifischen Bedingungen:
- Goldbarren mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000
- Goldmünzen mit einem Feingehalt von mindestens 900/1000, die nach 1800 geprägt wurden, gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren, und deren Verkaufspreis nicht mehr als 80 Prozent über dem Goldwert liegt
Platin, Silber und Palladium sind von dieser Sonderregelung nicht erfasst. Der Gesetzgeber hat diese Metalle nicht in die Anlagegold-Definition aufgenommen. Die Begründung ist historisch: Als die EU-Richtlinie entworfen wurde, stand Gold als Reservewährung im Mittelpunkt. Platin wurde als Industriemetall eingestuft, das zwar als Anlage genutzt werden kann, aber primär industrielle Verwendung findet.
19% Mehrwertsteuer auf Platin – Was das für Anleger bedeutet
Wenn Sie Platin kaufen – ob Platinbarren oder Platinmünzen – zahlen Sie auf den Kaufpreis 19 Prozent Mehrwertsteuer. Diese wird nicht separat ausgewiesen, sondern ist im Produktpreis enthalten. Ein seriöser Händler wie GoldSilberMarkt weist die Mehrwertsteuer in der Rechnung klar aus.
Was bedeutet das konkret für die Rentabilität?
Beim Kauf: Sie zahlen für Platin immer den Materialwert zuzüglich Aufgeld zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Im Vergleich zu Gold, das Sie ohne Mehrwertsteuer kaufen, ist der Einstieg in Platin entsprechend teurer.
Beim Verkauf: Wenn Sie Platin privat verkaufen, zahlen Sie als Privatperson keine Mehrwertsteuer auf den Verkaufserlös. Die Mehrwertsteuer, die Sie beim Kauf bezahlt haben, kann also nicht zurückgeholt werden – es sei denn, Sie sind umsatzsteuerpflichtig und können die Vorsteuer geltend machen (was für Privatanleger in der Regel nicht zutrifft).
Fazit für private Anleger: Die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer stellt eine echte Kostenbelastung dar, die erst durch Kursgewinne ausgeglichen werden muss, bevor eine Anlage in Platin rentabel wird.
Platin kaufen trotz MwSt – Lohnt es sich?
Trotz der Mehrwertsteuerbelastung kann Platin für bestimmte Anleger und in bestimmten Marktphasen sinnvoll sein:
Industrielle Knappheit: Platin wird vor allem in der Automobilindustrie (Katalysatoren), der Schmuckindustrie und für Brennstoffzellen benötigt. Eine steigende industrielle Nachfrage kann den Platinpreis stark beeinflussen – unabhängig von der allgemeinen Edelmetallnachfrage.
Diversifikation: Wer bereits Gold und Silber im Portfolio hat, kann mit Platin eine zusätzliche Diversifikation in Edelmetalle erreichen. Platinpreise korrelieren nicht immer mit Goldpreisen.
Historischer Preisverlauf: Platin war historisch zeitweise teurer als Gold. Phasen, in denen Platin deutlich günstiger als Gold notiert, können langfristige Einstiegschancen bieten – wenn Sie bereit sind, die Mehrwertsteuerbelastung zu tragen.
Für Unternehmer: Wenn Sie als Unternehmer oder Freiberufler vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie die Mehrwertsteuer beim Kauf als Vorsteuer geltend machen. In diesem Fall fällt die steuerliche Benachteiligung weg.
Unser aktuelles Sortiment an Platinbarren und Platinmünzen steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Kapitalertragsteuer beim Platin-Verkauf
Beim Verkauf von privatem Platin greift nicht die Abgeltungsteuer (die für Aktien und Fonds gilt), sondern die Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.
Das bedeutet:
Gewinn unter der Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von insgesamt unter 600 Euro pro Kalenderjahr sind steuerfrei (Freigrenze, nicht Freibetrag).
Gewinn über der Freigrenze: Übersteigen Ihre Gewinne aus Edelmetallverkäufen (und anderen privaten Veräußerungsgeschäften zusammen) im Jahr 600 Euro, sind sie in voller Höhe mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern – nicht mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent. Das kann je nach Einkommenssituation steuerlich nachteilig sein.
Haltefrist: Wenn Sie Platin länger als zwölf Monate halten, sind Gewinne beim Verkauf vollständig steuerfrei – unabhängig von der Höhe. Diese Jahresfrist ist der zentrale Steuervorteil bei physischem Platin.
Jahresfrist: Platin steuerfrei verkaufen nach 12 Monaten
Die wichtigste steuerliche Regel für Privatanleger: Halten Sie Ihr Platin mindestens zwölf Monate, sind alle Gewinne beim Verkauf steuerfrei. Das gilt ohne Betragslimit.
Diese Regelung macht Platin für langfristig orientierte Anleger interessant. Wer Platin nicht als Kurzspekulation, sondern als Teil eines langfristigen Portfolios kauft, profitiert von diesem Steuervorteil.
Praxistipp: Dokumentieren Sie immer das genaue Kaufdatum und bewahren Sie Ihren Kaufbeleg auf. Beim Verkauf müssen Sie nachweisen können, wann Sie das Platin erworben haben. Ein seriöser Händler wie GoldSilberMarkt stellt Ihnen stets eine ordnungsgemäße Rechnung aus, die als Kaufbeleg dient.
Platin im Steuervergleich zu anderen Edelmetallen
| Edelmetall | MwSt beim Kauf | Spekulationsfrist | Steuer nach Fristablauf |
|---|---|---|---|
| Gold (Anlage) | 0% (befreit) | 12 Monate | Steuerfrei |
| Silber | 19% | 12 Monate | Steuerfrei |
| Platin | 19% | 12 Monate | Steuerfrei |
| Palladium | 19% | 12 Monate | Steuerfrei |
Im Vergleich zeigt sich: Der einzige steuerliche Sonderweg ist Anlagegold, das als einziges Edelmetall bereits beim Kauf von der Mehrwertsteuer befreit ist. Silber, Platin und Palladium sind steuerlich gleich behandelt – mit 19 Prozent Mehrwertsteuer beim Kauf und steuerfreiem Verkauf nach zwölf Monaten Haltedauer.
Wenn Sie sich über die steuerlichen Aspekte von Edelmetallinvestitionen informieren möchten, sprechen Sie mit einem Steuerberater. Für alle Fragen rund um den Kauf von Platinprodukten steht Ihnen GoldSilberMarkt – TÜV-geprüft (Zertifikat Nr. 46557, TÜV Saarland) – gerne zur Verfügung.
Erkunden Sie unser Sortiment: 1 Unze Platinbarren Heraeus, 1 Unze Platin Wiener Philharmoniker oder 100 g Platinbarren Heraeus.
Platin kaufen und aufbewahren – Praktische Hinweise
Wer sich trotz der Mehrwertsteuerbelastung für Platin als Anlage entscheidet, sollte einige praktische Aspekte beachten:
Aufbewahrung: Platin ist wie Gold sehr dicht und lässt sich kompakt lagern. Ein Platinbarren im Tresorfach beansprucht wenig Platz. Achten Sie darauf, Platinbarren in der Originalverpackung zu belassen – eine beschädigte oder geöffnete Assay Card kann den Wiederverkaufswert beeinflussen.
Dokumentation: Kaufrechnung und Zertifikat gehören sicher aufbewahrt. Der Kaufbeleg belegt das Kaufdatum – notwendig für den Nachweis der Jahresfrist beim steuerfreien Verkauf.
Kombination mit Gold und Silber: Die meisten erfahrenen Anleger halten Platin als Beimischung zu einem Portfolio, das bereits Gold und Silber enthält. Platin hat eine eigene Kursdynamik, die von Gold unabhängig ist – das bietet Diversifikationsvorteile.
Liquidität beachten: Platin ist weniger liquide als Gold. Das bedeutet, nicht jeder kleine Händler kauft Platin an. Seriöse, spezialisierte Händler wie GoldSilberMarkt (TÜV-geprüft, Zertifikat Nr. 46557, TÜV Saarland) kaufen Platin professionell an. Informieren Sie sich auf unserer Ankauf-Seite.
Platin kaufen bei GoldSilberMarkt – Unser Service
GoldSilberMarkt in Mannheim (Max-von-Seubertstraße 65, 68259 Mannheim, Tel. 0621 1226950) bietet Platinprodukte von anerkannten Herstellern zu fairen Konditionen. Als TÜV-geprüfter Händler sind Transparenz und korrekte Abwicklung für uns keine Worthülsen, sondern geprüfte Realität.
Bei Fragen zur Mehrwertsteuerbehandlung, zur steuerlichen Dokumentation oder zur richtigen Aufbewahrung von Platin stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Der Gang zum Steuerberater für Ihre individuelle Situation bleibt dennoch empfohlen – unsere Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
Entdecken Sie unser vollständiges Platin-Sortiment: Platinbarren und Platinmünzen.
Platin als Portfoliobeimischung – Für wen es sich eignet
Obwohl Platin durch die Mehrwertsteuerbelastung einen strukturellen Nachteil gegenüber Gold hat, gibt es Anlegergruppen, für die Platin dennoch eine sinnvolle Beimischung darstellt:
Langfristige Anleger mit Jahreshorizont: Wer bereit ist, Platin mindestens zwölf Monate zu halten, nutzt den steuerfreien Verkaufsgewinn voll aus. Die Mehrwertsteuerbelastung beim Kauf wird so zum Teil durch den Steuervorteil beim Verkauf kompensiert.
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer: Wer unternehmerisch tätig und umsatzsteuerpflichtig ist, kann die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen. In diesem Fall entfällt der steuerliche Nachteil vollständig.
Anleger mit Überzeugung bei Industriemetallen: Wer glaubt, dass Wasserstofftechnologien und Brennstoffzellen die Platinnachfrage langfristig steigern werden, kann Platin als thematische Wette auf diesen technologischen Wandel betrachten.
Diversifikationsinteressierte: Wer bereits eine substantielle Goldposition hat und die Edelmetall-Diversifikation erweitern möchte, kann Platin als Ergänzung in Betracht ziehen. Die Preiskorrelation zwischen Gold und Platin ist historisch gering.
Bekannte Platinprodukte aus unserem Sortiment: 1 Unze Platin Wiener Philharmoniker, 1 Unze Platin Australian Känguru, 1 Unze Platin Britannia diverse Jahrgänge.
Häufige Fragen: Platin und Mehrwertsteuer
Ist Platin von der Mehrwertsteuer befreit?
Nein. Im Gegensatz zu Anlagegold unterliegt Platin in Deutschland dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Die EU-weite Mehrwertsteuerbefreiung für Edelmetalle gilt ausschließlich für Anlagegold (Goldbarren mit mindestens 995/1000 Feinheit und bestimmte Goldmünzen). Platin, Silber und Palladium sind von dieser Regelung nicht erfasst.
Wann kann ich Platin steuerfrei verkaufen?
Nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist. Wenn Sie Ihr Platin mindestens zwölf Monate nach dem Kauf verkaufen, sind Gewinne aus dem Verkauf für Privatpersonen vollständig einkommensteuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns. Das genaue Kaufdatum muss durch einen Beleg (z.B. Kaufrechnung) nachgewiesen werden können.
Muss ich Gewinne aus Platin-Verkäufen in der Steuererklärung angeben?
Wenn Sie Platin innerhalb von zwölf Monaten mit Gewinn verkaufen und Ihre gesamten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in dem betreffenden Kalenderjahr die Freigrenze von 600 Euro übersteigen, müssen Sie diese Gewinne in der Steuererklärung angeben (Anlage SO – Sonstige Einkünfte). Nach Ablauf der Jahresfrist entfällt diese Pflicht vollständig. Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.



















